Der Gemeindekirchenrat der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Zollgrün hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 für den Friedhof der Kirchengemeinde Zollgrün in Zollgrün beschlossen:
1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung vom 17.10.2013, zuletzt geändert mit Datum vom 29.09.2015, wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz-FriedhG) vom 20.November 2020, ABI. S. 228 für den Friedhof in Zollgrün unmittelbar.
2. Zusätzliche Gestaltungsvorschriften
Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und Familiennamen auch das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten zu vermerken sind.
3. Friedhofsgebührensatzung
Für den Friedhof wird die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.
Zollgrün, den 11.01.2023
gez. GKR-Vorsitzender
gez. Mitglied GKR