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Tannaer Amtsblatt Amtsblatt der Stadt Tanna
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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Stadt Tanna - Bebauungsplan „Seniorenwohngemeinschaft an der Wiesenstraße“

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Tanna hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohngemeinschaft an der Wiesenstraße" in Tanna gefasst. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Seniorenwohnanlage für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich an der Wiesenstraße in Tanna.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, so dass ergänzend zum Bebauungsplan mit der Begründung auch ein Umweltbericht erforderlich wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

22. April 2026 bis einschließlich zum 26. Mai 2026

auf den Internetseiten der Stadt Tanna (www.stadt-tanna.de) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zudem werden die Vorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Tanna (Markt 1, 07922 Tanna) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zu den Vorentwurfsunterlagen vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: rathaus@stadt-tanna.de.

Tanna, den 1. April 2026

Marco Seidel

(Bürgermeister)