Auf Grund der §§ 19, 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) sowie des Beschluss-Nr. 23/24/08 des Stadtrates der Stadt Tanna der Sitzung vom 27.04.2023 erlässt die Stadt Tanna folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.179.400,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und in den Ausgaben mit | 2.443.800,00 Euro |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 161.500 Euro festgesetzt.
§ 41
nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1
| Grundsteuer | ||
| a) | für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 295 v.H |
| b) | für die Grundstücke (B) | 402 v.H. |
| Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
gemäß Beschluss des Stadtrates Nr. 16/15/03 über die Festsetzung der Steuersätze für die Realsteuern der Stadt Tanna ab dem Haushaltsjahr 2016 (Hebesatzsatzung).
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.029.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Tanna, den
Marco Seidel
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Erklärungen hat die Rechtsaufsichtsbehörde nicht abgegeben.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2023
Gem. § 57 Abs. 2 Satz 3 ThürKO liegt der Haushaltsplan der Stadt Tanna für das Haushaltsjahr 2023
von Montag, den 24.07. bis Freitag, den 18.08.2023
im Rathaus der Stadt Tanna, Markt 1, 07922 Tanna zu den Sprechzeiten
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Stadt Tanna zur Verfügung gestellt.