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Tannaer Amtsblatt Amtsblatt der Stadt Tanna
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderungssatzung z. Hauptsatzung der Stadt Tanna

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tanna

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Stadtrat der Stadt Tanna in der Sitzung vom 27.04.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Tanna vom 17.05.2019, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 15.05.2020 beschlossen:

Artikel 1

Der § 5a Einwohnerfragestunde wird neu eingefügt:

Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Es dürfen bis zu 3 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Tanna pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 1 Tag vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Stadtverwaltung (rathaus@stadt-tanna.de) eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 3 einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 30 Minuten begrenzt werden, in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 45 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohnerfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 2 themenbezogene Nachfragen durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Stadtratssitzung.

Artikel 2

Der § 9a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird neu eingefügt:

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch:

-

die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

-

die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,

-

Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

-

Umfragen in Jugendforen oder

-

die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft.

Tanna, den 10.07.2023

Marco Seidel

Bürgermeister

Ausfertigung:

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Ausgefertigt am: 10.07.2023

Ort: Tanna

Stadt Tanna

Marco Seidel

Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wurde öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Tanna Nr. 07/2023 am 21.07.2023 bekannt gemacht.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.