Liebe Leserinnen und Leser,
ein lang ersehnter Besuch beim Friseur, ein Kaffeeplausch mit der Nachbarin, ausgedehnte Spaziergänge in der Natur oder ein Ausflug mit Freunden. Wer einen nahen Angehörigen oder den eigenen Partner pflegt, weiß, wie schwer es ist, sich Zeit für derartige Vorhaben zu nehmen. Oftmals ist es ein Spagat, die Pflege und die eigenen Freizeitaktivitäten miteinander in Einklang zu bringen. Viele Alltagshandlungen und Termine richten sich nach den Bedürfnissen des zu Pflegenden und lassen die eigenen Wünsche und Erwartungen in den Hintergrund rücken. Ein geregelter Tagesablauf ist häufig die Voraussetzung für eine gute Betreuung und Pflege. Da bleibt wenig Platz für die eigenen Ansprüche, allen voran die eigene Gesundheit.
Viele pflegende Angehörige kümmern sich aufopferungsvoll um die ihnen anvertrauten Menschen und lassen dabei die eigene Gesundheit außer Acht. Häufige Anzeichen sind Schlaflosigkeit, Reizbarkeit und emotionale Erschöpfung. Doch wie kann es gelingen, die eigene Belastbarkeit auf den Prüfstand zu stellen und die ersten Anzeichen von Überforderung zu erkennen? Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Pflege eines geliebten Menschen in andere Hände abzugeben und sich eine Auszeit aus dem Pflegealltag zu gönnen?
Zu den vorangegangenen Neuerungen der Pflegeleistungen soll es für Pflegepersonen nun auch mehr Flexibilität durch das sogenannte Entlastungsbudget geben, das zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Hier handelt es sich um eine flexible jährliche Summe von bis zu 3.539 Euro für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die die beiden bislang getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfasst. Es kann unbürokratischer als bisher und ohne großen Aufwand für die Betreuung der pflegebedürftigen Person genutzt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen.
Wer als Pflegeperson also eine Auszeit braucht, krank ist oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann mithilfe des Entlastungsbudgets auf die Unterstützung von Verwandten, Freunden, Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen, die die häusliche Pflege stunden- oder tageweise übernehmen. In manchen Fällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt ist eine Betreuung zu Hause nicht möglich. In solchen Situationen kann die stationäre Kurzzeitpflege zur Entlastung genutzt werden. Hier wird die pflegebedürftige Person für mehrere Tage oder Wochen in einem Pflegeheim untergebracht und betreut.
Wenn ich Ihnen einen Rat geben darf, seien Sie achtsam mit sich selbst und sorgen Sie für eine Entlastung, bevor sich erste Anzeichen einer Überforderung zeigen. In zahlreichen Beratungsgesprächen habe ich schon den Satz gehört: „Noch geht es und ich brauche keine Hilfe.“ Wie aber definiere ich „noch“? Ist es vielleicht schon an der Zeit, sich Unterstützung zu holen? Die Pflegeversicherung stellt zahlreiche Leistungen zur Verfügung, die dafür gedacht sind, pflegenden Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen zu helfen. Eine entsprechende Beratung erhalten Sie auch bei Ihrer Pflegekasse.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter Telefon 036649 880-38 oder Mobil 0151 14608677.
Ihre Diana Oertel
Quartiersmanagerin
Mobiles Seniorenbüro Tanna-Gefell-Hirschberg
| • | 10.09.2025, 14.00 - 15.30 Uhr: Seniorennachmittag - Medizinische Einrichtungen und ihre Unterschiede, Wie erhalte ich im Bedarfsfall die richtige Versorgung und Behandlung? Anja Hanke vom Ambulanten Hospizdienst Bad Lobenstein informiert, Feuerwehrhaus Tanna (Info und Anmeldung: Diana Oertel, Mobil: 0151 14608677) |
| • | 24.09.2025, 14.00 - 15.30 Uhr: Treffen der Selbsthilfegruppe Demenz für Betroffene und Angehörige, Begegnungsstätte im Rathaus Gefell (Info und Anmeldung: Diana Oertel, Mobil: 0151 14608677) |
| • | 01.10.2025, 14.00 - 15.30 Uhr: Seniorennachmittag - Kreatives für den Herbst, Begegnungsstätte im Rathaus Gefell (Info und Anmeldung: Diana Oertel, Mobil: 0151 14608677) |
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