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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung Parkplatz Talsperre

Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 ThürStrG kann eine Straße bzw. öffentliche Verkehrsfläche eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Die nachfolgend abgebildete Fläche an der Schmalwassertalsperre befindet sich im Eigentum der Stadt Ohrdruf. Angaben zum Grundstück: Flst. 1/8, Flur 12, Gemarkung Gräfenhain, Nutzungsart Parkplatz.

Da die Freifläche an den Hang eines ehemaligen Steinbruchs grenzt und damit zu dem Steinbruchgelände gehört, wurden in den letzten Monaten mehrere Begehungen auf dem Gelände durchgeführt. Ziel dieser Begehungen und Begutachtungen war die Überprüfung der Sicherheit des Hangs in Bezug auf die sich dort bewegenden Personen und parkenden Fahrzeuge.

Aus dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz wurde mitgeteilt: „Für stillgelegte Steinbrüche gilt in der Regel immer ein Betretungsverbot wegen bestehender Gefährdungen durch Steinfall aus den Felsböschungen und durch Absturz im Bereich von Bermen und Böschungen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer. Absperrungen und Sicherungen sind von diesem zu veranlassen und zu bezahlen.“

Die Stadt Ohrdruf kann die Verkehrssicherungspflicht nur übernehmen, wenn die Fläche für den öffentlichen Verkehr gesperrt wird. Hier stehen die Gründe des öffentlichen Wohls im Vordergrund.

Vor einer Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche gibt die Stadt Ohrdruf Gelegenheit zu Einwendungen. Diese bitten wir, schriftlich bis 31.03.2023 an eine der nachfolgend aufgeführten Adressen zu richten:

E-Mail: poststelle@ohrdruf.de

Post: Stadt Ohrdruf, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf

Diese öffentliche Bekanntmachung kann auf der Homepage der Stadt Ohrdruf www.ohrdruf.de unter „Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen - Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche“ eingesehen werden.

gez. Schambach

Bürgermeister

Stadt Ohrdruf