Titel Logo
Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss Nr.  047/34/2023 des Stadtrates vom 21.11.2023

Der Stadtrat beschließt:

Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“ der Stadt Tambach-Dietharz

1.

Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“ der Stadt Tambach-Dietharz sollen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren.

2.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs in der Bauverwaltung der Stadt Tambach-Dietharz sowie durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt. Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen.

3.

Das mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro „Planungsgruppe 91“, Jägerstraße 7 in 99867 Gotha wird ermächtigt, die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 12

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

12 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  — Siegel

Bürgermeister