Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“ der Stadt Tambach-Dietharz sollen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erfolgt die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs in der Bauverwaltung der Stadt Tambach-Dietharz sowie durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt. Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen. |
| 3. | Das mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro „Planungsgruppe 91“, Jägerstraße 7 in 99867 Gotha wird ermächtigt, die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 12
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Stimmergebnis:
| 12 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister