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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Aus dem Rathaus

Hiermit willige ich

(Name, Vorname) und

(Name, Vorname) [1]

in die Verarbeitung meiner folgenden personenbezogenen Daten:

Familienname

Vorname

ggf. Doktorgrad

Alter

durch die Stadtverwaltung Tambach-Dietharz ein.

Die Datenvereinbarung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken: (bitte Zutreffendes ankreuzen)

( )

Veröffentlichung meines Altersjubiläums (gemäß § 50 Abs. 2 Satz2 BMG) [2]

( )

Veröffentlichung meines Ehejubiläums (gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG) [3]

( )

im Stadtkurier Tambach-Dietharz

( )

in der örtlichen Tagespresse (TA/TLZ)

Dabei stehen folgende Risiken für die betroffene Person.

Die personenbezogenen Daten werden einem potentiell großen Empfängerkreis des frei verfügbarem Stadtkuriers Tambach-Dietharz/der frei verfügbaren örtlichen Presse (TA/TLZ) bekannt.

Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, aber nach Drucklegung von begrenzter Wirkung: Druckexemplare verbleichen ggf. mit den Daten beim Empfänger.

Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis. Ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Nach Verwendung für den oben genannten Zweck werden die Daten aus den datenverarbeitenden Systemen gelöscht. Sie befinden sich jedoch weiter in ggf. bereits im Umlauf gebrachten Druckexemplaren. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Meine Widerrufserklärung kann ich persönlich in Schriftform an die Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstr. 31a, 99897 Tambach-Dietharz richten.

Ort, Datum

Unterschrift Name, Vorname

[1] Bei Ehejubiläen wird regelmäßig die wirksame Einwilligung beider Betroffener notwendig sein.

[2] Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.

[3] Ehejubiläen sind der 50. und jedes folgende Ehejubiläum.