Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“ der Stadt Tambach-Dietharz
Im Zuge der Durchführung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet (GE) „Im Grund“ hat sich gezeigt, dass im Ergebnis der zum Entwurf des Bebauungsplanes seitens der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs vorzunehmen waren. Da durch die Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung berührt werden, ist der geänderte und ergänzte Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen. Der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz hat am 18.12.2024 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet (GE) „Im Grund“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3, Satz 2 BauGB).
Im 2. Entwurf des Bebauungsplanes wurden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
| - | Herausnahme von im Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen (Flurstücke 1562, 1564, 1572/8, 1572/12 und Teilflächen der Flurstücke 1563, 1565/1, 1566/1, 1567, 1568, 1572/7 und 1589/1 in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz. |
| - | Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes um die Flurstücke 1604/4, 1606/2, 1607, 1649/2, 1652/8, 1650/16, 1713 und Teilflächen der Flurstücke 1650/27, 1650/29 in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz und Festsetzung als Gewerbegebiet, als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Gehölzgürtel auf ehemaligem Bahngelände“ und als öffentliche Straßenverkehrsfläche. |
| - | Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes um die Flurstücke 1650/7, 1650/21 und 1650/24 in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz und Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Firmenparkplatz“ und an der Süd- und Südostseite Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Baum-Strauch-Hecke“. |
| - | Änderung des auf dem Flurstück 1710/13 in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz festgesetzten Gewerbegebiets in Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Firmenparkplatz“. |
| - | Festsetzung des Gewässerrandstreifens auf durchgehend mindestens 5 Meter beidseitig des Gewässerlaufs. |
| - | Aufnahme von Festsetzungen zum Immissionsschutz. |
| - | Unterlagerung der im Entwurf des Bebauungsplans mit den Planzeichen 13.2.1 und 13.2.2 PlanZV festgesetzten Flächen mit dem Planzeichen 9 PlanZV als Grünflächen mit den jeweiligen Zweckbestimmungen. |
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Tambach-Dietharz nordöstlich der Ortslage. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 26 ha und umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz die Flurstücke 1563, 1572/10, 1572/11, 1575/1, 1575/2, 1583/1, 1588/3, 1588/4, 1590, 1604/1, 1604/4, 1606/2, 1607, 1649/1, 1649/2, 1650/7, 1650/11, 1650/16, 1650/20, 1650/21, 1650/24, 1650/26, 1650/28, 1651/3, 1651/4, 1651/5, 1651/6, 1652/8, 1652/10, 1652/11, 1652/12, 1652/17, 1652/18, 1652/18, 1652/19, 1652/20, 1652/21, 1652/22, 1652/24, 1652/27, 1652/32, 1652/33, 1702/1, 1703/6, 1710/1, 1710/3, 1710/6, 1710/8, 1710/12, 1710/13, 1710/16, 1710/17, 1710/18, 1710/19 und 1713 sowie Teilflächen der Flurstücke 1563, 1565/1, 1566/1, 1567, 1568, 1572/7, 1589/1, 1650/18, 1650/27, 1650/29, 1652/28, 1702/2 und 1703/7.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet (GE) „Im Grund“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, der Schallimmissions-Prognose sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes kann in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 auf der lnternetseite der Stadt Tambach-Dietharz unter https://www.tambach-dietharz.de/kommunales/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht, der zum Bebauungsplan erstellten Schallimmissions-Prognose sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der oben genannten Veröffentlichungsfrist zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a (1. Obergeschoss, Zimmer 116), während der Dienstzeiten
| Montag, Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
öffentlich aus und kann dort fachlich betreut eingesehen werden. Hier besteht die Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@tambach-dietharz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehört neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| I. | Aus dem Umweltbericht | |
| 1. | Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche | |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Inanspruchnahme und Versiegelung von sowohl anthropogen vorbelasteten Auftragsböden als auch bisher weitgehend ungestörten Böden und den daraus abzuleitenden kompensationspflichtigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes. | |
| 2. | Angaben zum Schutzgut Wasser | |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Grundwasserneubildungsrate und zu Maßnahmen zum Schutz des Fließgewässers Apfelstädt. | |
| 3. | Angaben zum Schutzgut Klima und Luft | |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zu Kalt- und Frischluftproduktionsflächen. | |
| 4. | Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt | |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung und den damit verbundenen kompensationspflichtigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes sowie Hinweise zum Artenschutz. | |
| 5. | Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild | |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und zu getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Erhalt der wichtigsten für das Landschaftsbild wertgebenden Elemente im Plangebiet. | |
| 6. | Angaben zum Schutzgut Mensch / Menschliche Gesundheit | |
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| Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch und Hinweise zu den Auswirkungen der vom Plangebiet ausgehenden Schallemissionen auf umliegende schutzbedürftige Gebiete. | |
| 7. | Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
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| Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter und Hinweis auf die Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen bei Bodenfunden. | |
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| II. | Aus der Schallimmissions-Prognose Nr. LG 71/2024-A | |
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| Schalltechnische Untersuchungen zu den Lärmeinwirkungen auf die Umgebung des Plangebietes. | |
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| III. | Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und aus den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) | |
| 1. | Stellungnahmen des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 30.01.2024 und 07.05.2024 | |
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| - | Hinweis auf die landesplanerischen Grundsätze für die Siedlungsentwicklung gemäß den Prinzipien „Innen- vor Außenentwicklung“ und „Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme“. |
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| - | Hinweise zum Umgang mit den immissionsschutzrechtlichen Konflikten aufgrund der Lärmüberschreitungen im Gewerbegebiet. |
| 2. | Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 31.01.2024 und 17.05.2024 | |
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| - | Hinweise des Amtes für Bauordnung und Bauleitplanung auf die in der Schallimmissionsprognose thematisierten Immissionskonflikte aufgrund der Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Schallemissionen. |
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| - | Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde auf Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Fließgewässers Apfelstädt, auf die Ausschöpfung der Möglichkeiten zum Erhalt vorhandener Grünstrukturen, insbesondere im Sinne des Biotopverbundes zum Erhalt der linienhaften Gehölzstruktur am östlichen Gebietsrand beidseits der ehemaligen Bahnstrecke, zur Herausnahme der innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Thüringer Wald“ gelegenen Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Hinweis zur Aufnahme von zwei Gräben in die Plandarstellung. Im Kontext zum Umweltbericht Hinweis auf die nochmalige Prüfung eines Erhaltungsgebots der Biotopstrukturen am östlichen und nordöstlichen Rand des Plangebietes und der vorhandenen Ufergehölze und Hinweise zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und deren Sicherung. |
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| - | Hinweise der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung bzw. gedrosselten Ableitung des auf den Grundstücken anfallenden Oberflächenwassers und zur Freihaltung der als Überschwemmungsgebiet der Apfelstädt ausgewiesenen Flächen von Bebauung. |
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| - | Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Berücksichtigung der im Plangebiet und dessen Umfeld bestehenden Emittenten, auf die Immissionsbelastung der an das Plangebiet angrenzenden schutzbedürftigen Bebauung mit Hinweisen auf den Bestandsschutz der etablierten Gewerbebetriebe und deren Verpflichtung zur Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen; Anregungen zur Kontingentierung von Emissionsanteilen, zur Festlegung von Planwerten und zur Lärmsanierung. |
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| - | Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde auf Flächen im Plangebiet, welche im Thüringer Altlasteninformationssystem erfasst sind, auf die funktionsbezogene Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden und auf den Umgang mit bei Neubaumaßnahmen anfallendem überschüssigem Boden. |
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| - | Hinweise der Unteren Abfallbehörde zur geordneten Entsorgung im Plangebiet anfallender Abfälle (z.B. Aushubmaterialien). |
| 3. | Stellungnahmen des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 23.01.2024 und 13.05.2024 | |
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| Hinweis auf die an der nördlichen Grenze des Plangebietes gelegenen, als Weideland genutzten Grünlandfeldblöcke und Hinweis auf die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. | |
| 4. | Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 29.01.2024 und 08.05.2024 | |
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| - | Hinweis zur Herausnahme der im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Teilflächen des Plangebietes resp. Darstellung der Flächen als Grünflächen. |
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| - | Hinweis zur Überlagerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes durch das Überschwemmungsgebiet der Apfelstädt und die in diesem Kontext geltenden Schutzvorschriften und Empfehlung zur nachrichtlichen Darstellung des Hochwasser-Risikogebietes. |
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| - | Hinweise zu den Belangen der Immissionsüberwachung bzgl. der bestehenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte, zur Festlegung von Lärmkontingenten und zur Prüfung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte im Rahmen der Fortschreibung der Schallimmissionsprognose. |
| 5. | Stellungnahmen des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 29.01.2024 und 31.01.2024 | |
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| Hinweise auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 16 Thüringer Denkmalschutzgesetz und zur Anzeige von Bauvorhaben. | |
| 6. | Stellungnahmen des Thüringer Forstamtes Finsterbergen vom 15.01.2024 und 07.05.2024 | |
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| Hinweise auf durch Sukzession entstandene Pionierwaldflächen und gewässerbegleitende Saum- und Ufergehölze an der Apfelstädt und auf die Genehmigungspflicht von Rodungen sowie die Waldflächen betreffende Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und zum forstrechtlichen Ausgleich. | |
| 7. | Stellungnahmen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm vom 24.01.2024 und 24.04.2024 | |
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| Hinweise auf die Zuständigkeit des Verbandes für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung als Zuläufe zur Apfelstädt und auf einen verrohrten Gewässerabschnitt im Plangebiet sowie Hinweis auf die Sicherung der zukünftigen Gewässerunterhaltung. | |
| 8. | Stellungnahmen des Kulturbundes für Europa e.V. vom 27.01.2024 und 15.05.2024 | |
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| Hinweise auf den Ufergehölzsaum der Apfelstädt und auf pionierwaldartige Gehölzstrukturen im Bereich der ehemaligen Bahnstrecke und deren Bedeutung für die Durchgrünung des Plangebietes. | |
| 9. | Stellungnahmen des Landesjagdverband Thüringen e.V. vom 15.01.2024 und 18.04.2024 | |
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| Hinweise auf die Vermeidung von Eingriffen während der Brut- und Setzzeit und auf den naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf für die mit der Planung einhergehenden Flächenversiegelungen. | |
| 10. | Stellungnahmen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Thüringen e.V. vom 19.01.2024 und 30.04.2024 | |
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| Hinweis auf die Aufheizung von Flächen in Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad und deren Reduzierung durch Anpflanzung eines dichteren Baumrasters. | |
| 11. | Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 17.05.2024 | |
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| Anregungen zur Herausnahme der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ gelegenen Flächen, zur Pflanzung standorttypischer Gehölze, zum Erhalt von Großgrün und zur Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen. | |
| 12. | Stellungnahme des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 16.05.2024 | |
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| Hinweise auf Konflikte der festgesetzten Pflanz- und Erhaltungsgebote mit Leitungsrechten, zur Niederschlagswasserentsorgung und zur Abwasserentsorgung des Plangebietes. | |
| 13. | Stellungnahme des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. vom 16.04.2024 | |
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| Hinweise zum Schutz der Uferzone des Fließgewässers Apfelstädt und der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen, welche dem Fließgewässer zugutekommen. | |
| 14. | Stellungnahmen der Öffentlichkeit | |
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| - | Hinweise zur Lärmbelastung durch den auf der Landesstraße 1028 fließenden Verkehr und durch Lärm aus den gewerblichen Nutzungen des Plangebietes mit Anregungen zu konkreten Lärmminderungsmaßnahmen. |
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| - | Hinweise auf bestehende Lärmbelastungen nördlich des Plangebietes und mögliche zusätzliche Lärmbelastungen durch den geplanten Hallenneubau. |
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| - | Anregung zur Aufnahme des Flurstücks 1652/8 in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz in das Gewerbegebiet und Hinweis, dass es sich bei dem Flurstück nicht um Wald handele. |
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Tambach-Dietharz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
M. Schütz
Bürgermeister