Mitte Januar werden aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 (1BvL 11/14 Rn. 1-181) und der damit verbundenen Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide versandt.
Diesen Grundsteuerbescheiden liegen Grundsteuermessbeträge zugrunde, die aufgrund Ihrer beim Finanzamt eingereichten Grundsteuererklärungen ermittelt wurden.
Da bei einigen Gebäudeklassen deutlich niedrigere Grundsteuermessbeträge zu verzeichnen sind und der Gesetzgeber eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform vorgegeben hat, wurde eine Erhöhung des Hebesatzes erforderlich.
Eine entsprechende Satzung hierzu wird im Januar 2025 beschlossen und anschließend im Amtsblatt der Stadt Tambach-Dietharz veröffentlicht.
Bei den Grundsteuerbescheiden handelt es sich lediglich um Folgebescheide zu den Grundsteuermessbetragsbescheiden des Finanzamtes, welche Grundlagenbescheide darstellen.
Etwaige Widersprüche müssen gegen diese Grundlagenbescheide beim Finanzamt Gotha, Reuterstr. 2 a gestellt werden.
Es wird darum gebeten, die von der Stadt Tambach-Dietharz erlassenen Bescheide dahingehend zu kontrollieren, ob erteilte SEPA-Lastschriftmandate hierin Berücksichtigung gefunden haben.
Für Rückfragen in gebotenen Fällen nutzen Sie bitte die Rufnummer 036252/34419 zu den bekannten Sprechzeiten.
S. Wiedenbach
Steueramt der Stadtverwaltung