Der Stadtrat beschließt:
eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.69000.950001
Sanierung Ufermauer Tammich in Höhe von 320.000,00 EUR.
Die Deckung soll in voller Höhe über die Haushaltsstelle 2.91000.310000 (Entnahme aus der Rücklage) erfolgen.
Die Verausgabung der Mittel ist sachlich und zeitlich unabweisbar, da die Notwendigkeit eines sofortigen Handelns zur weiteren Schadensabwehr besteht. Die Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung entfällt nach § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO, da es sich um eine unabweisbare Baumaßnahme handelt.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 14
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister