Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023, Sanierungsplan 2023 sowie den fortgeschriebenen Finanzplan 2022 - 2026 der Wohnungsbau-, Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Tambach-Dietharz. |
| 2. | Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023, Sanierungsplan 2023 sowie den fortgeschriebenen Finanzplan 2022 - 2026 in der Gesellschafterversammlung festzustellen. |
| 3. | Der Bürgermeister und die im Aufsichtsrat vertretenen Stadtratsmitglieder werden ermächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen des festgestellten Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2023 zuzustimmen. |
Grundlage:
Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates der Wohnungsbau-, Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Tambach-Dietharz Nr. 44 vom 04.08.2023
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 13
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister