Der Stadtrat beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz
für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich ihrer Anlagen.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 15
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 15 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
| erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrags | |
| — um € | — um € | gegenüber bisher € | auf nunmehr verändert € | ||
| a) | Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 132.350 |
| 6.956.850 | 7.089.200 |
| die Ausgaben | 132.350 |
| 6.956.850 | 7.089.200 |
| b) | Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 155.650 |
| 1.859.900 | 2.015.550 |
| die Ausgaben | 155.650 |
| 1.859.900 | 2.015.550 |
§ 2
Es gilt der mit dem Nachtragshaushaltsplan geänderte Stellenplan.
§ 3
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 26.09.2023
Stadt Tambach-Dietharz — Siegel
gez. Schütz
Bürgermeister
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2023
Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung beraten und in der 32. Tagung des Stadtrates am 26.09.2023 beschlossen (Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung Nr. 023/32/2023 und Beschluss über den fortgeschriebenen Finanzplan 2022 - 2026 Nr. 024/32/2023).
Gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung wurde die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.09.2023 vorgelegt.
Die Eingangsbestätigung erfolgte mit Schreiben des Landrates vom 10.10.2023.
Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Nachtragshaushaltssatzung nicht enthalten.
Auflagen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegen in der Zeit vom 20.10.2023 bis 03.11.2023 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung, Burgstallstraße 31a, Zimmer 28, öffentlich aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten im Zimmer 28 der Stadtverwaltung möglich.
Tambach-Dietharz, den 12.10.2023
gez. Schütz
Bürgermeister