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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. 023/32/2023 des Stadtrates vom 26.09.2023

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat beschließt die

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz

für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich ihrer Anlagen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 15

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

15 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Es gilt der mit dem Nachtragshaushaltsplan geänderte Stellenplan.

§ 3

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 26.09.2023

Stadt Tambach-Dietharz —  Siegel

gez. Schütz

Bürgermeister

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2023

Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung beraten und in der 32. Tagung des Stadtrates am 26.09.2023 beschlossen (Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung Nr. 023/32/2023 und Beschluss über den fortgeschriebenen Finanzplan 2022 - 2026 Nr. 024/32/2023).

Gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung wurde die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.09.2023 vorgelegt.

Die Eingangsbestätigung erfolgte mit Schreiben des Landrates vom 10.10.2023.

Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Nachtragshaushaltssatzung nicht enthalten.

Auflagen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegen in der Zeit vom 20.10.2023 bis 03.11.2023 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung, Burgstallstraße 31a, Zimmer 28, öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten im Zimmer 28 der Stadtverwaltung möglich.

Tambach-Dietharz, den 12.10.2023

gez. Schütz

Bürgermeister