Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 15. November 2024
die Grund- und Gewerbesteuern für das IV. Quartal 2024 fällig werden.
Überweisungen tätigen Sie bitte unter Angabe des Kassenzeichens (52-… ) an die folgende Bankverbindung:
Stadt Tambach-Dietharz
| IBAN: | DE89 8205 2020 0525 0000 46 |
| BIC: | HELADEF1GTH |
Bareinzahlungen sowie Zahlungen mit der EC-Karte sind zu den Öffnungszeiten der Stadtkasse möglich.
Unsere Öffnungszeiten lauten wie folgt:
| Dienstag: | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Sollten sich kurzfristige Änderungen ergeben, entnehmen Sie diese bitte der Homepage unter www.tambach-dietharz.de bzw. den Aushängen in den Schaukästen.
Damit Ihnen keine Mehrkosten entstehen, bitten wir Sie, die Fälligkeiten von Forderungen gegenüber der Stadt Tambach-Dietharz einzuhalten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
S. Starkloff
Leiterin der Stadtkasse