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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt

Der Stadtrat beschließt:

1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt

der Stadt Tambach-Dietharz

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 16

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

16 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister

1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung

für das Festzelt der Stadt Tambach-Dietharz

§ 1

Änderung der Nutzungsentgeltordnung

Die Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt der Stadt Tambach-Dietharz vom 14.09.2022 (Beschluss Nr. 024/24/2022), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 11/2022 vom 11.11.2022, wird der § 1 wie folgt geändert:

Die Nutzungsgebühr beträgt 950 €. Darin sind der Auf- und Abbau sowie die Nebenkosten enthalten. Die Kosten für den Transport des Festzeltbodens trägt der Nutzer im vollen Umfang selber.

Für ortsansässige gemeinnützige Vereine der Stadt Tambach-Dietharz ermäßigt sich das Entgelt auf 200 €. Im Hinblick auf die gegenseitige Unterstützung bei der Nutzung des baugleichen Festzeltes durch die Stadt Tambach-Dietharz und die Gemeinde Drei Gleichen, wird das Entgelt für die Gemeinde Drei Gleichen auf 200 € ermäßigt.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt der Stadt Tambach-Dietharz tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 28.10.2024

gez. Schütz

Bürgermeister  —  Siegel