Der Stadtrat beschließt:
1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt
der Stadt Tambach-Dietharz
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 16
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 16 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister
1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung
für das Festzelt der Stadt Tambach-Dietharz
§ 1
Änderung der Nutzungsentgeltordnung
Die Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt der Stadt Tambach-Dietharz vom 14.09.2022 (Beschluss Nr. 024/24/2022), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 11/2022 vom 11.11.2022, wird der § 1 wie folgt geändert:
Die Nutzungsgebühr beträgt 950 €. Darin sind der Auf- und Abbau sowie die Nebenkosten enthalten. Die Kosten für den Transport des Festzeltbodens trägt der Nutzer im vollen Umfang selber.
Für ortsansässige gemeinnützige Vereine der Stadt Tambach-Dietharz ermäßigt sich das Entgelt auf 200 €. Im Hinblick auf die gegenseitige Unterstützung bei der Nutzung des baugleichen Festzeltes durch die Stadt Tambach-Dietharz und die Gemeinde Drei Gleichen, wird das Entgelt für die Gemeinde Drei Gleichen auf 200 € ermäßigt.
§ 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Nutzungsentgeltordnung für das Festzelt der Stadt Tambach-Dietharz tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 28.10.2024
gez. Schütz
Bürgermeister — Siegel