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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Entlastung des Bürgermeisters sowie seines Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2021

Der Stadtrat beschließt:

den Bürgermeister sowie sein Stellvertreter, gemäß § 80 Abs 3 Satz 2 ThürKO, für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung zu entlasten.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 13

stimmberechtigt: 12

Der Bürgermeister stimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mit ab.

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

11 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

1 Enthaltung

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister