Der Stadtrat beschließt:
den Bürgermeister sowie sein Stellvertreter, gemäß § 80 Abs 3 Satz 2 ThürKO, für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung zu entlasten.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 13
stimmberechtigt: 12
Der Bürgermeister stimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mit ab.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 11 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 1 Enthaltung |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister