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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. 033/32/2023 des Stadtrates vom 26.09.2023

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz im § 21 Festsetzung der Wertgrenzen

Der Stadtrat beschließt:

die Änderung des Absatzes „Erlass von gemeindlichen Abgaben“ der Geschäftsordnung wie folgt:

Unbefristete Niederschlagungen und Erlasse von

öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen

bis 250,00 Euro

je Einzelfall -

 — 

Entscheidung durch den Kämmerer

ab 250,01 Euro

bis 1.000,00 Euro

je Einzelfall -

 — 

Entscheidung durch den Bürgermeister

ab 1.000,01 Euro

bis 2.500,00 Euro

je Einzelfall -

 — 

Entscheidung durch den Hauptausschuss

ab 2.500,01 Euro -

Entscheidung durch den Stadtrat und

vorbeschließend durch den Hauptausschuss

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 15

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

15 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz

§ 1

Änderung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz vom 15.12.2021, wird wie folgt geändert:

(1) § 21: „Erlass von gemeindlichen Abgaben“ wird wie folgt geändert:

Unbefristete Niederschlagungen und Erlasse von

öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen

bis 250,00 Euro

je Einzelfall -

 — 

Entscheidung durch den Kämmerer

ab 250,01 Euro

bis 1.000,00 Euro

je Einzelfall -

 — 

Entscheidung durch den Bürgermeister

ab 1.000,01 Euro

bis 2.500,00 Euro

je Einzelfall -

 — 

Entscheidung durch den Hauptausschuss

ab 2.500,01 Euro -

Entscheidung durch den Stadtrat und

vorbeschließend durch den Hauptausschuss

§ 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz tritt mit der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 26.09.2023

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister