Der Stadtrat beschließt:
die Änderung des Absatzes „Erlass von gemeindlichen Abgaben“ der Geschäftsordnung wie folgt:
Unbefristete Niederschlagungen und Erlasse von
öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen
| bis 250,00 Euro je Einzelfall - | — Entscheidung durch den Kämmerer |
| ab 250,01 Euro bis 1.000,00 Euro je Einzelfall - | — Entscheidung durch den Bürgermeister |
| ab 1.000,01 Euro bis 2.500,00 Euro je Einzelfall - | — Entscheidung durch den Hauptausschuss |
| ab 2.500,01 Euro - | Entscheidung durch den Stadtrat und vorbeschließend durch den Hauptausschuss |
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 15
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 15 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister
§ 1
Änderung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz vom 15.12.2021, wird wie folgt geändert:
(1) § 21: „Erlass von gemeindlichen Abgaben“ wird wie folgt geändert:
Unbefristete Niederschlagungen und Erlasse von
öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen
| bis 250,00 Euro je Einzelfall - | — Entscheidung durch den Kämmerer |
| ab 250,01 Euro bis 1.000,00 Euro je Einzelfall - | — Entscheidung durch den Bürgermeister |
| ab 1.000,01 Euro bis 2.500,00 Euro je Einzelfall - | — Entscheidung durch den Hauptausschuss |
| ab 2.500,01 Euro - | Entscheidung durch den Stadtrat und vorbeschließend durch den Hauptausschuss |
§ 2
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz tritt mit der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 26.09.2023
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister