Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“
Die Stadt Tambach-Dietharz führt zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann in der Zeit vom 22. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 auf der lnternetseite der Stadt Tambach-Dietharz unter https://www.tambach-dietharz.de/kommunales/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden. Alle Stellungnahmen sind entweder per Mail an bauamt@tambach-dietharz.de oder auf postalischen Weg an die Stadtverwaltung zu richten.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen ab 08. Januar 2024 zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a (1. Obergeschoss, Zimmer 116), während der Dienstzeiten
| Mo, Di, Fr | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
öffentlich aus und können dort fachlich betreut eingesehen werden. Hier besteht die Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme.
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Feiertage die Einsichtnahme der Unterlagen im Bauamt und die fachliche Auskunft von 25.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 ausgeschlossen ist.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zum Vorentwurf Anregungen und Hinweise vorzutragen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Tambach-Dietharz ausdrücklich darauf hin, dass Bebauungsplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
M. Schütz
Bürgermeister