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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat beschließt:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz

für das Haushaltsjahr 2024

einschließlich ihrer Anlagen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 12

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

12 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Tambach-Dietharz

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Es gilt der mit dem Nachtragshaushaltsplan geänderte Stellenplan.

§ 3

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 03.12.2024

Stadt Tambach-Dietharz

gez. Schütz  —  - Siegel -

Bürgermeister

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024

Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung beraten und in der 4. Tagung des Stadtrates am 23.10.2024 beschlossen (Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung Nr. 010/04/2024 und Beschluss über den fortgeschriebenen Finanzplan 2023 - 2027 Nr. 011/04/2024).

Gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung wurde die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.10.2024 vorgelegt.

Die Eingangsbestätigung erfolgte mit Schreiben des Landrates vom 07.11.2024.

Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Nachtragshaushaltssatzung nicht enthalten.

Auflagen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegen in der Zeit vom 13.12.2024 bis 27.12.2024 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung, Burgstallstraße 31a, Zimmer 28, öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten im Zimmer 28 der Stadtverwaltung möglich.

Tambach-Dietharz, den 03.12.2024

gez. Schütz

Bürgermeister