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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz

Der Stadtrat beschließt:

die beigefügte 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung der 6. Änderung der Hauptsatzung zu beantragen bzw. das Anzeigeverfahren durchzuführen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 14

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

14 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister

6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz

§ 1

Änderung der Satzung

Die Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 26.01.2022 (Beschluss Nr. 039/19/2021), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 2/2022 vom 18.2.2022, zuletzt geändert am 18.12.2024 (Beschluss Nr. 018/06/2024), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier"

Nr. 3/2025 vom 07.03.2025, wird wie folgt geändert:

Im § 13 wird ein zusätzlicher Abs. 16 eingeführt.

§ 13 Abs. 16 lautet folgt geändert:

Der Betreuer Kurpark erhält für seine Belastungen und Aufwendungen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 100,00 €.

§ 2

Inkrafttreten

Die 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 11.11.2025

gez. Schütz

Bürgermeister  —  Siegel

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 058/16/2025 vom 22.10.2025 hat der Stadtrat der Stadt

Tambach-Dietharz die 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 10.11.2025, Posteingang in der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz am 10.11.2025, den Eingang der o. g. Satzung gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt.

3.

Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.

4.

Die Satzung wird auf der Internetseite

www.verwaltung.tambach-dietharz.de bekannt gemacht.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 11.11.2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Schütz

Bürgermeister