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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 12/2025
Nichtamtlicher Teil
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Aus dem Rathaus

Wie jeden Winter gehen Gefahren und Vergnügen beim Betreten zugefrorener Teiche, Seen und Flüsse Hand in Hand.

Jeder, der ein zugefrorenes Gewässer betreten möchte, hat sich selbst davon zu überzeugen, ob das Eis auch tatsächlich hierzu geeignet ist.

Soweit Kinder hiervon betroffen sind, ist es Pflicht und Aufgabe der Erziehungsberechtigten, diese vor den Gefahren zu warnen und entsprechend zu beaufsichtigen, um sie nicht den allgemein bekannten Gefahren des Betretens einer möglichen, nicht tragfähigen Eisfläche auszusetzen.

Für die in der Unterhaltungslast der Stadt Tambach-Dietharz stehenden Wasserflächen besteht ein generelles Verbot des Betretens der etwaigen Eisflächen.

Hauptamt