Die Stadt Tambach-Dietharz schreibt zum 1.7.2023 die Stelle
aus.
Die derzeitige Stelleninhaberin geht zum 1.10.2023 in den Ruhestand. Eine Einarbeitung ist somit gewährleistet. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit (unbefristete Vollzeitstelle) sorgen Sie aktiv für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Stadt zum Wohle der Einwohnerschaft. Sie haben Freude an der Führungsaufgabe und Führungsverantwortung.
Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:
| • | Verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische Leitung und Weiterentwicklung der Bauverwaltung der Stadt Tambach-Dietharz | |
| • | Überwachung des Geschäftsablaufes des gesamten Bauamtes und des Bauhofes der Stadt Tambach-Dietharz wie | |
| - | Koordination/ Überwachung von Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Straßen- und Gewässerunterhaltung (inklusive Ausschreibungs- und Vergabeverfahren) | |
| - | Mitwirkung bei Bauleitplanungen, städtebauliche Entwicklung und Aufgaben der Stadtsanierung und Städtebauförderung | |
| - | Organisation und Überwachung des Fördermittelflusses der Städtebauförderung/ Finanzierung (inkl. Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln) | |
| - | Führen von Verhandlungen von Ingenieur-, Architekten-, Bau- und Erschließungsverträgen | |
| - | Forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Stadtwaldes | |
| - | Planung der Unterhaltungsmaßnahmen an stadteigenen Grundstücken und baulichen Anlagen | |
| • | Erarbeitung von Satzungen auf Grundlage der BauO und des BauGB, KAG | |
| • | Mitwirkung an der Aufstellung und Durchführung des Haushalts- und Investitionsplanes, Budgetverantwortung | |
| • | Mitwirkung im Rahmen der Entscheidungsgremien der Stadt Tambach-Dietharz (Teilnahme an Sitzungen) | |
| • | Zuordnung weiterer Aufgaben entsprechend des Geschäftsverteilungsplanes | |
Wir bieten Ihnen:
| • | einen zukunftssicheren Arbeitsplatz |
| • | eine abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit |
| • | eine Führungsposition in einem motivierten und engagierten kleinen Team |
| • | flexible Arbeitszeitgestaltung |
| • | betriebliches Gesundheitsmanagement |
Wir erwarten von Ihnen:
| • | einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- und Regionalplanung oder |
| • | Diplom-Verwaltungswirt/in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder einer abgeschlossenen Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung im Fachbereich Bauamt |
| • | mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion im kommunalen Bereich |
| • | fundiertes Rechts- und Fachwissen im Verwaltungsrecht, sowie im Baurecht |
| • | Kenntnisse im Vertrags- und Vergaberecht |
| • | sicheren Umgang mit Standartsoftwareanwendungen und PC-Technik |
| • | Vorbildfunktion und Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, überdurchschnittliches Engagement und unternehmerisches Denken |
| • | Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und auch zum Dienst in den Abendstunden (Sitzungsdienst Stadtrat, Hauptausschuss bzw. andere Besprechungen) |
| • | loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit |
| • | Führerschein der Klasse B |
Für die Stelle gelten die tariflichen Vorschriften des TVöD. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und persönlicher Eignung, ist die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA) möglich.
Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnachweis und Zeugnissen sind bis zum 15.03.2023 an die Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz zu richten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen, bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unserer Stadtverwaltung und nur durch die hierzu befugten Personen verwendet.
gez. Schütz
Bürgermeister