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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. 051/35/2023 des Stadtrates vom 20.12.2023

1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Tambach-Dietharz

Der Stadtrat beschließt die diesem Beschluss beigefügte 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Tambach-Dietharz.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde die Genehmigung der Satzung zu beantragen bzw. das Anzeigeverfahren durchzuführen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 15

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

15 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz — Siegel

Bürgermeister

1. Änderung Friedhofsatzung der Stadt Tambach-Dietharz

§ 1

Änderung der Satzung

Die Friedhofsatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 16.05.2016 (Beschluss Nr. 019/15/2016), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 9/2016 vom 09.09.2016, wird wie folgt geändert:

1.

Der § 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Das Ausheben und Verfüllen der Gräber erfolgt unter Aufsicht der Friedhofsverwaltung.

Die Bestattungspflichtigen beauftragen nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung ein Bestattungsunternehmen mit den Arbeiten.“

2.

Der § 10 Abs. 1 und 2 wird wie folgt geändert:

„1. Die Ruhezeit für Erdbestattungen beträgt mindestens 20 Jahre.“

„2. Die Ruhezeit für Urnenbesetzungen beträgt mindestens 15 Jahre.“

3.

Der § 11 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

„Alle Umbettungen erfolgen unter Aufsicht der Friedhofsverwaltung. Für die Umbettung bedient sich die Friedhofsverwaltung eines gewerblichen Unternehmens. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Es sind die tatsächlich anfallenden Kosten zu tragen.“

4.

Im § 13 Abs. 3 wird die Ruhezeit auf den § 10 Abs.2 angepasst.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Tambach-Dietharz tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 17.01.2024

gez. Schütz

Bürgermeister — Siegel

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit Beschluss Nr. 051/35/2023 vom 20.12.2023 hat der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz die 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Tambach-Dietharz in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 10.01.2024, Posteingang in der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz am 16.01.2024, die Eingangsbestätigung erteilt.

3.

Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.

4.

Die Satzung wird auf der Internetseite www.tambach-dietharz.de/Kommunales/Ortsrecht bekannt gemacht.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 17.01.2024 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Schütz

Bürgermeister