Der Stadtrat beschließt die
| Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) vom 01.11.2012 in der Fassung der 4. Änderung vom 11.06.2018. |
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung zu beantragen bzw. das Anzeigeverfahren durchzuführen.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 15
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 15 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister