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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Stellenausschreibung - Mitarbeiter Bauhof (m, w, d)

Stellenausschreibung

Die Stadt Tambach-Dietharz sucht zum 01.05.2024

zur Krankheitsvertretung einen

Mitarbeiter Bauhof (m, w, d)

in Vollzeit (39 Wochenstunden) befristet für vorerst 7 Monate.

Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:

-

die Wartung von Geräten und Fahrzeugen

-

der Straßenbau

-

Pflege von Grünanlagen

-

Unterstützung bei Veranstaltungen

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem handwerklichen oder technischen Beruf, die sowohl im Team als auch selbstständig zielorientiert arbeiten kann. Berufserfahrung in den oben genannten Aufgaben ist wünschenswert. Der Bewerber (m, w, d) sollte körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen zum Ausüben der Tätigkeit aufweisen. Er (m, w, d) sollte flexibel einsetzbar sein, die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst sowie für Überstunden wird vorausgesetzt. Ein Führerschein der Klasse C1 muss vorhanden sein. Idealerweise runden Erfahrungen mit Freischneidern Ihr Profil ab.

Die Einstellung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst - TVöD (Eingruppierung, anteilig 30 Tage Urlaub).

Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnachweis und Zeugnissen sind bis zum 15.03.2024 an folgende Postanschrift zu senden:

Stadtverwaltung Tambach-Dietharz

Burgstallstraße 31a

99897 Tambach-Dietharz

oder per E-Mail:

buergermeister@tambach-dietharz.de

Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unserer Stadtverwaltung und nur durch die hierzu befugten Personen verwendet.

gez. Schütz

Bürgermeister