Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom Dezember 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. |
| 2. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellte Schallimmissionsprognose sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung ist auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes abgegeben werden dürfen. |
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 14
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister