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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat beschließt:

1.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der Fassung vom Dezember 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

2.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellte Schallimmissionsprognose sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie die Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten.

4.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung ist auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes abgegeben werden dürfen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 14

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

14 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister