Der Stadtrat beschließt die beigefügte
1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt
Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung)
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 13
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz
Bürgermeister
§ 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) vom 17.01.2024 (Beschluss Nr. 053/35/2024), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 2/2024 vom 09.02.2024, wird wie folgt geändert:
§ 10 Aufzeichnungs- und Meldepflicht
Der § 10 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Der Beitragspflichtige ist verpflichtet, den Tag der Ankunft und den vorgesehenen Abreisetag anzugeben.
Beansprucht er eine Befreiung, so muss er ergänzend die zur Darlegung der satzungsgemäßen Voraussetzungen erforderlichen Angaben machen (z.B. die Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, seinen Beruf und dessen konkrete Ausübung im Erhebungsgebiet, die unentgeltliche Aufnahme als Hausbesuch).
Der § 10 Abs. 3 wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
(3) Die nach Abs. 1 verantwortlichen Wohnungsgeber haben mit der Anmeldung die Gästekarte nach § 8 Abs. 1 auszustellen.
Der § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
(4) Der Beauftragte der Stadt Tambach-Dietharz ist berechtigt, die Meldungen zur Belegung der Beherbergungsstätte zu prüfen und die Übereinstimmung mit der tatsächlichen Belegung zu kontrollieren.
§ 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) der Stadt Tambach-Dietharz tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 17.01.2025
gez. Schütz
Bürgermeister — Siegel