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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 beschlossen,

gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet der Stadt Tambach-Dietharz aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Die Stadt Tambach-Dietharz wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Das gilt auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.