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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024

Der Stadtrat beschließt

die der Beschlussvorlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der dazugehörigen Anlagen.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 13

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Stadt Tambach-Dietharz

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBL. S. 127), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.093.400 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.718.550 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen (VE) im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

296 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

420 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.180.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Stadtrat am 24.01.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 13.02.2024

Stadt Tambach-Dietharz, den 13.02.2024

gez. Schütz  —  - Siegel -

Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024

Die Haushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung beraten und in der 36. Tagung des Stadtrates am 24.01.2024 beschlossen (Beschluss über die Haushaltssatzung Nr. 001/36/2024 und Beschluss über den Finanzplan 2023-2027 Nr. 002/36/2024).

Gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung wurde die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.01.2024 vorgelegt.

Die Eingangsbestätigung erfolgte mit Schreiben des Landrates vom 06.02.2024, mit Posteingang vom 12.02.2024.

Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegen in der Zeit vom 18.03.2024 - 02.04.2024 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung, Burgstallstraße 31a, Zimmer 28, öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten im Zimmer 28 der Stadtverwaltung möglich.

Tambach-Dietharz, den 27.02.2024

gez. Schütz

Bürgermeister