Der Stadtrat beschließt:
die 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung der 5. Änderung der Hauptsatzung zu beantragen bzw. das Anzeigeverfahren durchzuführen.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 13
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 13 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz
Bürgermeister
§ 1
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 26.01.2022 (Beschluss Nr. 039/19/2021), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 2/2022 vom 18.2.2022, zuletzt geändert am 23.10.2024 (Beschluss Nr.014/04/2024) veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier" Nr. 12/2024 vom 13.12.2024, wird wie folgt geändert:
| 1. | Durch den Wegfall des Betreuers Kurpark wird der § 13 Abs. 12 wie folgt geändert: |
| Der Betreuer Heimatmuseum erhält für seine Belastungen und Aufwendungen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 50,00 €. |
| 2. | Der § 14 Abs. 5 laute wie folgt geändert: |
| „(5) Ortsübliche öffentliche Bekanntmachungen zu Wahlen werden ausschließlich im Internet auf der Internetseite der Stadt Tambach-Dietharz unter der Adresse: |
| www.tambach-dietharz.de/Aktuelles/Wahlen |
| unter Angabe des Bereitstellungstages bekannt gemacht, es sei denn, es ist eine andere Form der öffentlichen Bekanntmachung vorgeschrieben. Die öffentlichen Bekanntmachungen zu Wahlen können während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz kostenfrei eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung sind Ausdrucke der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz erhältlich.“ |
§ 2
Inkrafttreten
Die 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 07.01.2025
gez. Schütz
Bürgermeister — Siegel
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 018/06/2024 vom 18.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz die 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 06.01.2025, Posteingang in der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz am 06.01.2024, den Eingang der o. g. Satzung gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt. |
| 3. | Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. |
| 4. | Die Satzung wird auf der Internetseite |
| www.tambach-dietharz.de bekannt gemacht. |
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vorstehende 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 07.01.2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
gez. Schütz
Bürgermeister