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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung)

Der Stadtrat beschließt die beigefügte

1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt

Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung)

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 13

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz

Bürgermeister

1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung)

§ 1

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) vom 17.01.2024 (Beschluss Nr. 053/35/2024), veröffentlicht im Amtsblatt "Der Stadtkurier"

Nr. 2/2024 vom 09.02.2024, wird wie folgt geändert:

§ 10 Aufzeichnungs- und Meldepflicht

Der § 10 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) Der Beitragspflichtige ist verpflichtet, den Tag der Ankunft und den vorgesehenen Abreisetag anzugeben.

Beansprucht er eine Befreiung, so muss er ergänzend die zur Darlegung der satzungsgemäßen Voraussetzungen erforderlichen Angaben machen (z.B. die Teilnahme an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, seinen Beruf und dessen konkrete Ausübung im Erhebungsgebiet, die unentgeltliche Aufnahme als Hausbesuch).

Der § 10 Abs. 3 wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

(3) Die nach Abs. 1 verantwortlichen Wohnungsgeber haben mit der Anmeldung die Gästekarte nach § 8 Abs. 1 auszustellen.

Der § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

(4) Der Beauftragte der Stadt Tambach-Dietharz ist berechtigt, die Meldungen zur Belegung der Beherbergungsstätte zu prüfen und die Übereinstimmung mit der tatsächlichen Belegung zu kontrollieren.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) der Stadt Tambach-Dietharz tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 17.01.2025

gez. Schütz

Bürgermeister  —  Siegel

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

1.

Mit Beschluss Nr. 022/06/2024 vom 18.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz die 1.Änderung der Kurbeitragssatzung der Stadt Tambach-Dietharz in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 09.01.2025, Posteingang in der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz am 14.01.2025, den Eingang der o. g. Satzung gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) bestätigt.

3.

Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i.V.m. § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats, nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.

4.

Die Satzung wird auf der Internetseite

www.tambach-dietharz.de bekannt gemacht.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vorstehende 1. Änderung der Kurbeitragssatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 17.01.2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

gez. Schütz

Bürgermeister