Titel Logo
Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einsatzplan Hochwasser

Einsatzplan Hochwasser

Stadt Tambach-Dietharz

Rechtsgrundlage:

Das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Bekanntmachung vom 28.05.2019 (zuletzt geändert 02.07.2024) verpflichte im § 55 die Gemeinden zu einem Wasserwehrdienst.

„Die Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten und erforderliche Hilfsmittel bereitzuhalten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Hochwasser gefährdet sind. Das Nähere regeln die Gemeinden durch Satzung. In dieser Satzung können die Gemeinden gegenüber ihren Bewohnern Dienste zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgabe des Wasserwehrdienstes unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Bewohner anordnen. Für den gemeindlichen Wasserwehrdienst gelten die Bestimmungen des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes mit Ausnahme seines § 14a entsprechend."

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist

§ 5 Absatz 2

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen."

in der Stadt Tambach-Dietharz wird die Wasserwehr laut Satzung von der freiwilligen Feuerwehr Tambach-Dietharz wahrgenommen und organisiert.