Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung und das zum Bebauungsplan erstellte Lärmgutachten (Ing.- Büro Frank & Schellenberger, Am Schinderrasen 6, 99817 Eisenach) sowie die wesentlichen der Stadt Tambach-Dietharz bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen. |
| 3. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten. |
| 4. | Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. |
| 5. | Für die nach § 13 ff. BNatSchG erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB zu schließen. Sofern notwendig, über die Gemarkungsgrenze der Stadt Tambach-Dietharz hinaus, mit Nachbargemeinden. |
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 14
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister