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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“

Der Stadtrat beschließt:

1.

Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet „Im Grund“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung und das zum Bebauungsplan erstellte Lärmgutachten (Ing.- Büro Frank & Schellenberger, Am Schinderrasen 6, 99817 Eisenach) sowie die wesentlichen der Stadt Tambach-Dietharz bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen.

3.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zu unterrichten.

4.

Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

5.

Für die nach § 13 ff. BNatSchG erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB zu schließen. Sofern notwendig, über die Gemarkungsgrenze der Stadt Tambach-Dietharz hinaus, mit Nachbargemeinden.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 14

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

14 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz  —  Siegel

Bürgermeister