Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Im Grund“ der Stadt Tambach-Dietharz
Der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz hat am 20.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet (GE) „Im Grund“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Tambach-Dietharz nordöstlich der Ortslage. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von ca. 26 ha und umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Tambach-Dietharz die Flurstücke 1563, 1572/8, 1572/10, 1572/11, 1572/12, 1575/1, 1575/2, 1583/1, 1588/3, 1588/4, 1590, 1604/1, 1649/1, 1650/11, 1650/20, 1650/26, 1650/28, 1651/3, 1651/4, 1651/5, 1651/6, 1652/10, 1652/11, 1652/12, 1652/17, 1652/18, 1652/18, 1652/19, 1652/20, 1652/21, 1652/22, 1652/24, 1652/27, 1652/32, 1652/33, 1702/1, 1703/6, 1710/1, 1710/3, 1710/6, 1710/8, 1710/12, 1710/13, 1710/16, 1710/17, 1710/18 und 1710/19 sowie Teilflächen der Flurstücke 1562, 1564, 1565/1, 1566/1, 1567, 1568, 1572/7, 1589/1, 1650/18, 1650/27, 1650/29, 1652/28, 1702/2 und 1703/7.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.
Die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Tambach-Dietharz für das Gewerbegebiet (GE) „Im Grund“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, der Schallimmissions-Prognose sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes kann in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 auf der lnternetseite der Stadt Tambach-Dietharz unter https://www.tambach-dietharz.de/kommunales/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der zum Bebauungsplan erstellten Schallimmissions-Prognose während der oben genannten Veröffentlichungsfrist zur Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a (1. Obergeschoss, Zimmer 116), während der Dienstzeiten
| Montag, Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
öffentlich aus und kann dort fachlich betreut eingesehen werden. Hier besteht die Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@tambach-dietharz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehört neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| I. | Aus dem Umweltbericht |
| 1. | Angaben zum Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Vorbelastung des Bodens und zur Versiegelung. |
| 2. | Angaben zum Schutzgut Fläche Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Flächeninanspruchnahme. |
| 3. | Angaben zum Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer. |
| 4. | Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zu Kalt- und Frischluftproduktionsflächen. |
| 5. | Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung. |
| 6. | Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und zur Überlagerung einer westlichen Teilfläche des Plangebietes durch das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“. |
| 7. | Angaben zum Schutzgut Mensch Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch. |
| 8. | Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter liegen bisher nicht vor. |
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| II. | Aus der Schallimmissions-Prognose Nr. LG 46/2023 |
| Schalltechnische Untersuchungen zu den Lärmeinwirkungen auf die Umgebung des Plangebietes. |
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| III. | Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) |
| 1. | Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 30.01.2024 |
| - | Hinweis auf die landesplanerischen Grundsätze für die Siedlungsentwicklung gemäß den Prinzipien „Innen- vor Außenentwicklung“ und „Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme“. |
| - | Hinweise zum Umgang mit den immissionsschutzrechtlichen Konflikten aufgrund der Lärmüberschreitungen im Gewerbegebiet. |
| 2. | Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 31.01.2024 |
| - | Hinweis des Amtes für Bauordnung und Bauleitplanung auf bestehende Immissionskonflikte aufgrund der Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Schallemissionen. |
| - | Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde auf Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Fließgewässers Apfelstädt, auf die Ausschöpfung der Möglichkeiten zum Erhalt vorhandener Grünstrukturen, insbesondere im Sinne des Biotopverbundes zum Erhalt der linienhaften Gehölzstruktur am östlichen Gebietsrand beidseits der ehemaligen Bahnstrecke sowie zur Angleichung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes an die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Thüringer Wald“. |
| - | Hinweise der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung bzw. gedrosselten Ableitung des auf den Grundstücken anfallenden Oberflächenwassers und zur Freihaltung der als Überschwemmungsgebiet der Apfelstädt ausgewiesenen Flächen von Bebauung. |
| - | Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde auf Flächen im Plangebiet, welche im Thüringer Altlasteninformationssystem erfasst sind und Hinweis auf die funktionsbezogene Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden. |
| 3. | Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 23.01.2024 |
| - | Hinweis auf die an der nördlichen Grenze des Plangebietes gelegenen, als Weideland genutzten Grünlandfeldblöcke und Hinweis auf die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. |
| 4. | Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 29.01.2024 |
| - | Hinweis zur Herausnahme der im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Teilflächen des Plangebietes resp. Darstellung der Flächen als Grünflächen. |
| - | Hinweis zur Überlagerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes durch das Überschwemmungsgebiet der Apfelstädt und die in diesem Kontext geltenden Schutzvorschriften. |
| - | Hinweis zu den Belangen der Immissionsüberwachung bzgl. der bestehenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte. |
| 5. | Stellungnahmen des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 29.01.2024 und 31.01.2024 |
| - | Hinweise auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 16 Thüringer Denkmalschutzgesetz und zur Anzeige von Bauvorhaben. |
| 6. | Stellungnahme des Thüringer Forstamtes Finsterbergen vom 15.01.2024 |
| - | Hinweise auf durch Sukzession entstandene Pionierwaldflächen und gewässerbegleitende Saum- und Ufergehölze an der Apfelstädt und die Genehmigungspflicht von Rodungen sowie die Waldflächen betreffende Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. |
| 7. | Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm vom 24.01.2024 |
| - | Hinweise auf die Zuständigkeit des Verbandes für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung als Zuläufe zur Apfelstädt und auf einen verrohrten Gewässerabschnitt im Plangebiet sowie Hinweis auf die Sicherung der zukünftigen Gewässerunterhaltung. |
| 8. | Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V. vom 27.01.2024 |
| - | Hinweise auf den Ufergehölzsaum der Apfelstädt und auf pionierwaldartige Gehölzstrukturen im Bereich der ehemaligen Bahnstrecke und deren Bedeutung für die Durchgrünung des Plangebietes. |
| 9. | Stellungnahme des Landesjagdverband Thüringen e.V. vom 15.01.2024 |
| - | Hinweise auf die Vermeidung von Eingriffen während der Brut- und Setzzeit auf den naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf für die mit der Planung einhergehenden Flächenversiegelungen. |
| 10. | Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Thüringen e.V. vom 19.01.2024 |
| - | Hinweis auf die Aufheizung von Flächen in Gebieten mit hohem Versiegelungsgrad und deren Reduzierung durch Anpflanzung eines dichteren Baumrasters. |
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Tambach-Dietharz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
M. Schütz
Bürgermeister