Der Stadtrat beschließt:
| 1. | Die während der frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet (GE) „Im Grund“ eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.03.2025 geprüft und in die Abwägung eingestellt. |
| Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt. |
| Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Unterrichtung über das Abwägungsergebnis |
| Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Tambach-Dietharz, die Bürgerinnen und Bürger, die zum Bebauungsplan Stellungnahmen abgegeben haben, sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. |
| 3. | Da die Festsetzungen des 2. Entwurfs zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Vorschriften genügen, ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen. |
| Im Zuge der Überarbeitung des 2. Entwurfs sind die Festsetzungen zum Überschwemmungsgebiet (Überlagerung durch Baugrenzen im Süden des Plangebietes) zu korrigieren sowie die Erschließung der Flurstücke 1652/8, 1604/4, 1652/30, 1596, 1597/1 und 1599/2 sicherzustellen. |
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 14
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister