Der Stadtrat beschließt
die beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich ihrer Anlagen.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 14
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 14 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister
Aufgrund § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBL. S. 277, 288), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.859.550 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.161.350 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen (VE) im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2025 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Tambach-Dietharz im Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung 2025) vom 29.01.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 465 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 420 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Stadtrat am 29.01.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 01.04.2025
Stadt Tambach-Dietharz
gez. Schütz — - Siegel -
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung beraten und in der 08. Tagung des Stadtrates am 29.01.2025 beschlossen (Beschluss über die Haushaltssatzung Nr. 025/08/2025 und Beschluss über den Finanzplan 2024-2028 Nr. 026/08/2025).
Gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung wurde die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.02.2025 vorgelegt. Mit Posteingang vom 14.02.2025 wurde eine Fragestellung bezüglich des Stellenplanes beantwortet.
Die Eingangsbestätigung erfolgte mit Schreiben des Landrates vom 17.02.2025, mit Posteingang vom 17.02.2025.
Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegen in der Zeit vom 11.04.2025 - 25.04.2025 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung, Burgstallstraße 31a, Zimmer 28, öffentlich aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten im Zimmer 28 der Stadtverwaltung möglich.
Tambach-Dietharz, den 01.04.2025
gez. Schütz
Bürgermeister