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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 4/2025
Nichtamtlicher Teil
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Aus dem Rathaus

Stellenausschreibung

Die Stadt Tambach-Dietharz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Sachbearbeiter für das Einwohnermeldeamt (m/w/d).

Die Stelle ist unbefristet. Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 80 % der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (TVöD).

Zu Ihren Aufgaben gehören u. a.:

  • Erledigung aller im Einwohnermeldeamt anfallenden Arbeiten
  • Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten
  • Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung eines Führungszeugnisses
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters und Erteilung von Melderegisterauskünften
  • Bearbeitung des Postausgangs
  • Pflege des Wählerverzeichnisses und Erstellen von Wahlscheinen
  • Bearbeitung von Angelegenheiten nach dem Thür. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
  • Vertretung Ordnungsamt
  • Mitarbeit bei Veranstaltungen der Stadt Tambach-Dietharz

Wir bieten Ihnen:

  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • eine abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeitgestaltung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir erwarten von Ihnen:

  • abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
  • sicherer Umgang mit Standartsoftwareanwendungen und PC-Technik
  • Kenntnisse im Melde-, Pass- und Personalausweisrecht
  • kompetentes, sicheres und freundliches Auftreten im Umgang mit Bürgern
  • selbstständiges Arbeiten
  • Führerschein der Klasse B

Berufserfahrungen im o. g. Aufgabenfeld oder in der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert. Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 6 TVöD gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnachweis und Zeugnissen sind bis 25.04.2025 an die Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz zu richten oder per E-Mail: buergermeister@tambach-dietharz.de

Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen, bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unserer Stadtverwaltung und nur durch die hierzu befugten Personen verwendet.

gez. Schütz

Bürgermeister