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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen

Festlegung des Deckungsbeitrages der anrechenbaren Betriebskosten für die Neuberechnung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

(Grundlage sind die Kosten des IB)

Der Stadtrat beschließt wie folgt:

Die Höhe des Deckungsbeitrages der anrechenbaren Betriebskosten für die Neuberechnung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertagesstätte wird auf 16 % festgelegt.

Gesamtzahl der Mitglieder: ⤄ 17

anwesend: ⤄ 13

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz ⇔Siegel

Bürgermeister