Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen
Festlegung des Deckungsbeitrages der anrechenbaren Betriebskosten für die Neuberechnung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
(Grundlage sind die Kosten des IB)
Der Stadtrat beschließt wie folgt:
Die Höhe des Deckungsbeitrages der anrechenbaren Betriebskosten für die Neuberechnung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertagesstätte wird auf 16 % festgelegt.
Gesamtzahl der Mitglieder: ⤄ 17
anwesend: ⤄ 13
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: |
| 13 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz ⇔Siegel
Bürgermeister