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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung

der Stadt Tambach-Dietharz

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.475.500 €

und

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.964.400 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.936.650 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Tambach-Dietharz vom 11.02.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

465 v.H.

2.

Gewerbesteuer

420 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Tambach-Dietharz, den 23.03.2026

Stadt Tambach-Dietharz

gez. Schütz ⇔ - Siegel -

Bürgermeister