Aufgrund § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), erlässt die Stadt Tambach-Dietharz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.475.500 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.964.400 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.936.650 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Tambach-Dietharz vom 11.02.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 465 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 420 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Tambach-Dietharz, den 23.03.2026
Stadt Tambach-Dietharz
gez. Schütz ⇔ - Siegel -
Bürgermeister