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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Aktuelle Gebühren für Personalausweis und Reisepass

Personalausweis

Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt:

Antragstellende Person ab 24 Jahren

46,00 €

 

(Gültigkeit 10 Jahre)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

27,60 €

 

(Gültigkeit 6 Jahre)

Vorläufiger Personalausweis

10,00 €

 

(Gültigkeit 3 Monate)

Reisepass

Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung folgende Gebühr erhoben.

Antragstellende Person ab 24 Jahren

70,00 €

 

(Gültigkeit 10 Jahre)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

37,50 €

 

(Gültigkeit 6 Jahre)

Vorläufiger Reisepass

26,00 €

 

(Gültigkeit 1 Jahr)

Antragstellende Person ab 24 Jahren

 

Express-Bestellverfahren

102,00 €

 

(Gültigkeit 10 Jahre)

Antragstellende Person unter 24 Jahren

 

Express-Bestellverfahren

69,50 €

 

(Gültigkeit 6 Jahre)

Für die Freischaltung der eID-Funktion, das Neusetzen des PINs sowie eine Entsperrung der Onlinefunktion fallen keine Gebühren an.

Die Erstellung der Passbilder zur Beantragung von Ausweisdokumenten, kann im Einwohnermeldeamt, gegen eine Gebühr von 6,00 €, erfolgen. Seit 01.08.2025 dürfen keine Papierfotos mehr verwendet werden. Biometrische Passbilder müssen digital erstellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst mittels OR-Code an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden können.