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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. 015/30/2023 des Stadtrates vom 03.05.2023

Feststellung der Dringlichkeit gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz

Der Stadtrat beschließt:

Die Dringlichkeit gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz wird festgestellt.

Gesamtzahl der Mitglieder: 17

anwesend: 12

Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Stimmergebnis:

12 Ja-Stimmen

0 Gegenstimmen

0 Enthaltungen

gez. Schütz Siegel

Bürgermeister