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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Die Liste der Personen, die zum Amt einer/s Schöffin/Schöffen berufen werden können (Vorschlagsliste), liegt in der Zeit

vom 22. Mai - 26. Mai 2023

im Hauptamt, Burgstallstraße 31a zu jedermanns Einsichtnahme während der üblichen Dienstzeiten aus.

Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Hauptamt, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

gez. Schütz

Bürgermeister