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Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachungen zu Kommunalwahlen werden nach der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Tambach-Dietharz auf folgender Seite zu gesetzlich vorgeschriebenen Terminen offiziell bekannt gegeben: www.tambach-dietharz.de/Aktuelles/Kommunalwahlen

Folgende Artikel dienen zur Information!

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

1.

Der Wahlausschuss der Stadt Tambach-Dietharz hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Tambach-Dietharz am 26.05.2024 als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „ja“ oder „nein“ gekennzeichnet.

2.

Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

Tambach-Dietharz, den 30. April 2024

gez. B. Post

Wahlleiterin der Stadt Tambach-Dietharz

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*Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Formular gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.