Der Stadtrat beschließt:
den Bürgermeister sowie sein Stellvertreter gemäß § 80 Abs 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2019 auf der Grundlage des Schlussberichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung zu entlasten.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 14
stimmberechtigt: 12
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter stimmen aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mit ab.
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister