Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| 1. | Mit Beschluss Nr. 031/09/2025 vom 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz die Verwaltungskostensatzung der Stadt Tambach-Dietharz einschließlich des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Tambach-Dietharz in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Dem Landratsamt Gotha wurde mit Schreiben vom 31.03.2025 die o. g. Satzung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 2 Abs. 5 ThürKAG vorgelegt. Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 08.04.2025 den Eingang der Satzung bestätigt. |
| 3. | Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i. V. m. § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. |
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vorstehende Verwaltungskostensatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 17.04.2025 einschließlich des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Tambach-Dietharz vom 17.04.2025 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Tambach-Dietharz, den 24.04.2025
gez. Schütz
Bürgermeister