Der Stadtkurier Tambach-Dietharz
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr. 082/21/2026 des Stadtrates vom 10.06.2026
Feststellung der Dringlichkeit gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz
Der Stadtrat beschließt:
Die Dringlichkeit gemäß § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Tambach-Dietharz wird festgestellt.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 13
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| Stimmergebnis: |
| 13 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz Siegel
Bürgermeister