Die Stadt Tambach-Dietharz hat die Erstellung ihrer Kommunalen Wärmeplanung gestartet. Den Beschluss zur Durchführung fasste die Stadt am 06.05.2026. Mit der fachlichen Bearbeitung wurde die Leipziger Institut für Energie GmbH beauftragt.
Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, eine belastbare Strategie für eine künftig sichere, wirtschaftlich tragfähige und klimafreundliche Wärmeversorgung in Tambach-Dietharz zu entwickeln. Der Wärmeplan soll aufzeigen, welche Lösungen in den einzelnen Bereichen der Stadt langfristig besonders geeignet sind - etwa dezentrale Heizlösungen, Wärmenetze oder die Nutzung lokaler erneuerbarer Energiequellen und unvermeidbarer Abwärme.
Zu Beginn des Projekts stehen eine Bestands- und eine Potenzialanalyse. Dabei werden unter anderem die Gebäude- und Siedlungsstruktur, der Wärmebedarf, bestehende Energieinfrastrukturen sowie die derzeit eingesetzten Energieträger untersucht. Aufbauend darauf werden mögliche Einsparpotenziale und lokale Quellen für erneuerbare Wärme, beispielsweise Umweltwärme, Solarenergie, Biomasse oder Abwärme, bewertet.
Die Wärmeplanung wird gemeinsam mit den wesentlichen Akteuren vor Ort erarbeitet. Dazu gehören insbesondere Energieversorgungsunternehmen, Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie und öffentliche Einrichtungen. Ihre Kenntnisse und Planungen sollen frühzeitig in den Prozess einfließen.
Auch die Öffentlichkeit wird regelmäßig über den Fortgang der Kommunalen Wärmeplanung informiert. Vorgesehen sind Informationen zu wichtigen Zwischenergebnissen über die städtischen Kommunikationskanäle sowie öffentliche Informationsveranstaltungen. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit Gelegenheit, sich über Ziele, Ergebnisse und weitere Schritte zu informieren.
Der Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung ist bis Ende des kommenden Jahres vorgesehen. Der fertige Wärmeplan wird als strategische Grundlage dienen, um die Wärmewende in Tambach-Dietharz langfristig, verlässlich und gemeinsam mit den Beteiligten zu gestalten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.