Der Stadtrat beschließt:
die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sonstige Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung der Photovoltaik-Freiflächen-anlage „Am Fuchsgründchen“ eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.05.2023 geprüft und in die Abwägung eingestellt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Dem Abwägungsvorschlag wird gefolgt.
Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.
Gesamtzahl der Mitglieder: 17
anwesend: 13
Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
Stimmergebnis:
| 13 Ja-Stimmen | 0 Gegenstimmen | 0 Enthaltungen |
gez. Schütz — Siegel
Bürgermeister