entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung §11 wird in der Stadt Tambach-Dietharz zur Vertretung der Interessen der Jugendlichen an der Entwicklung und Gestaltung des örtlichen Geschehens ein Kinder- und Jugendbeirat gebildet. In dieser Funktion berät er den Bürgermeister, die Stadtverwaltung und den Stadtrat und tauscht sich mit ihnen über die Belange der Kinder und Jugendlichen aus. Er soll dem verstärkten Wunsch der Kinder und Jugend nach mehr Beteiligung Rechnung tragen und eine frühzeitige Beteiligung von Jugendlichen an der demokratischen Meinungsbildung erleichtern und fördern.
Der Kinder- und Jugendbeirat soll gegenüber den Institutionen der Stadt Maßnahmen anregen, die den Interessen der Kinder und Jugendlichen förderlich sind. So werden die Beschlüsse des Kinder- und Jugendbeirats dem Bürgermeister vorgelegt. Dieser entscheidet binnen 4 Wochen, ob er die Beschlüsse in eigener Zuständigkeit erledigen oder beantworten kann bzw. einem zuständigen Ausschuss oder dem Stadtrat in der jeweils darauffolgenden Sitzung vorlegt.
Der Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Tambach-Dietharz besteht aus fünf Mitgliedern. Die werden vom Stadtrat aus den Vorschlägen der Einwohner der Stadt für die Dauer von zwei Jahren berufen. Wählbar sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Die kommende Wahlperiode des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Tambach-Dietharz beginnt am 01.11.2024 und endet nach Ablauf von zwei Jahren am 30.10.2026.
Als Bürgermeister der Stadt Tambach-Dietharz rufe ich daher hiermit zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Kinder- und Jugendbeirates auf. Die Vorschläge können formlos, bis spätestens zum 30. September 2024, bei der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz eingereicht werden.
Marco Schütz
Bürgermeister