Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 15. August die Grund- und Gewerbesteuern für das III. Quartal 2025 und am 1. September die Benutzergebühren für den Friedhof fällig werden.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Grundsteuerreform für die Pachtgaragen keine Grundsteuern B mehr zu entrichten sind.
Überweisungen tätigen Sie bitte unter Angabe des Kassenzeichens (52-… ) an die folgende Bankverbindung:
| Stadt Tambach-Dietharz | |
| IBAN: | DE89 8205 2020 0525 0000 46 |
| BIC: | HELADEF1GTH |
Bareinzahlungen sowie Zahlungen mit der EC-Karte sind zu den Öffnungszeiten der Stadtkasse möglich.
Unsere Öffnungszeiten lauten wie folgt:
| Dienstag: | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Sollten sich kurzfristige Änderungen ergeben, entnehmen Sie diese bitte der Homepage unter www.tambach-dietharz.de bzw. den Aushängen in den Schaukästen.
Damit Ihnen keine Mehrkosten entstehen, bitten wir Sie, die Fälligkeiten von Forderungen gegenüber der Stadt Tambach-Dietharz einzuhalten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
S. Starkloff
Leiterin der Stadtkasse